Baumaschinen, Arbeitsbühnen & Teleskoplader mieten in Frankreich
Luibl Rental & Sales | Ihr Partner für Maschinenvermietung in Frankreich
Luibl Rental & Sales liefert Arbeitsbühnen, Baumaschinen und Teleskoplader nach Frankreich. Von der kurzen Wochenmietung bis zum mehrmonatigen Großprojekt – Luibl stellt Ihnen modernste Maschinen direkt auf die Baustelle, egal ob in Paris, Lyon, Marseille, Bordeaux oder in der ländlichen Region. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie für eine reibungslose Anmietung in Frankreich wissen müssen: verfügbare Maschinen, Ablauf, rechtliche Anforderungen, Transport und Versicherung.
Liefergebiet und Einsatzbereiche
Luibl Rental liefert Baumaschinen, Arbeitsbühnen und Teleskoplader in alle Regionen Frankreichs. Der Fuhrpark wird von den Luibl-Standorten in Bayern (Hauptsitz Passau) sowie weiteren deutschen Niederlassungen aus disponiert und per Schwertransport oder eigenem Tieflader nach Frankreich überführt.
Typische Einsatzbereiche und Regionen
Île-de-France / Paris Der Großraum Paris gehört zu den aktivsten Baumärkten Europas. Hochbau, Fassadenarbeiten, U-Bahnverlängerungen (Grand Paris Express), Büro- und Wohnquartiere sowie Infrastrukturprojekte erzeugen eine konstante Nachfrage nach Arbeitsbühnen, Scherenbühnen und Teleskoparbeitsbühnen für beengte Stadtbaustellen. Kettenbühnen und Mastbühnen eignen sich besonders für schmale Bürgersteige und enge Höfe.
Auvergne-Rhône-Alpes / Lyon Als zweitwichtigste Wirtschaftsregion Frankreichs verzeichnet der Großraum Lyon rege Aktivität in Logistikzentren, Pharmaindustrie und Infrastruktur. Roto-Teleskoplader sind hier besonders gefragt für die Montage von Dachelementen und die Materialversorgung auf mehrgeschossigen Baustellen.
Provence-Alpes-Côte d'Azur / Marseille, Nizza Hafen- und Industrieprojekte, Tourismusinfrastruktur sowie Sanierungsmaßnahmen an Altbauten prägen die Region. Autokrane bis 750 Tonnen sind für Hafeninstallationen und Windparkprojekte im Hinterland gefragt.
Nouvelle-Aquitaine / Bordeaux Weinbau-Logistik, Holzwirtschaft und wachsender Wohnungsbau – Teleskoplader (starr und rotierend) sind in dieser Region ein vielseitiges Arbeitsmittel für Materialhandling und Höhenarbeiten.
Hauts-de-France / Lille Industrie- und Logistikansiedlungen nahe der belgischen Grenze sowie Autobahnbauprojekte benötigen schweres Gerät: Kettenbagger, Mobilkrane und große Scherenarbeitsbühnen für Hallen und Lagerhäuser.
Bretagne und Normandie Offshore-Windenergie, Hafenausbau und Landwirtschaftsinfrastruktur sind typische Einsatzfelder. Geländegängige Teleskoplader (4×4) und LKW-Arbeitsbühnen sind hier oft die richtige Wahl.
Verfügbare Maschinen
Luibl stellt für Einsätze in Frankreich seinen gesamten Fuhrpark zur Verfügung. Die Maschinen sind gewartet, geprüft und CE-zertifiziert. Nachfolgend eine Übersicht der verfügbaren Kategorien und konkreter Modelle:
Mobilkrane (Liebherr-Autokrane)
| Modell | Tragkraft |
|---|---|
| Liebherr LTM 1040-2.1 | 40 Tonnen |
| Liebherr LTM 1060-3.1 | 60 Tonnen |
| Liebherr LTM 1070-4.2 | 70 Tonnen |
| Liebherr LTM 1090-4.2 | 90 Tonnen |
| Liebherr LTM 1100-5.3 | 100 Tonnen |
| Liebherr LTM 1120-4.1 | 120 Tonnen |
| Liebherr LTM 1150-5.3 | 150 Tonnen |
| Liebherr LTM 1160-5.2 | 160 Tonnen |
| Liebherr LTM 1230-5.1 | 230 Tonnen |
| Liebherr LTM 1300-6.3 | 300 Tonnen |
| Liebherr LTM 1350-6.1 | 350 Tonnen |
| Liebherr LTM 1450-8.1 | 450 Tonnen |
| Liebherr LTM 1650-8.1 | 650 Tonnen |
| Liebherr LTM 1750-9.1 | 750 Tonnen |
Roto-Teleskoplader (360°-drehend)
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Merlo Roto 40.16, 40.18S, 50.21S, 50.26S, 50.30S Plus, 50.35S Plus, 70.24S, 70.28S
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Manitou MRT 2150 Privilege, MRT 2260, MRT 2550 Privilege, MRT 2570, MRT 3570
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Magni RTH 4.18, RTH 6.25SH, RTH 6.26SH, RTH 6.35SH
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Genie GTH-4016R
Teleskoplader (starr, 2WD/4WD)
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Manitou MT 625, MT 625E (Elektro), MT 1840, MHT 11250, ULM 415
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Merlo P 30.10, P 38.13
Schwerlast-Teleskoplader
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Merlo P 72.10-2, Merlo P 120.10 HM
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Manitou MHT 11250 ST5
Scherenbühnen (elektrisch & diesel)
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Genie GS-1330, GS-1432M E-Drive, GS-2032
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JLG Liftlux 245-25 (Diesel)
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Holland Lift HL-285 E13, HL-330 E14, HL-340D30 4WDS-N
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KB-Lift S-80N, S-80COR, S-140W
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HAB S320-12E 4WDS
Gelenkteleskopbühnen
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Genie Z-30/20N RJ (Elektro), Genie ZX-135/70 (Diesel)
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Manitou 150 AETJ-C 3D
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Niftylift HR12L
Teleskopbühnen
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Genie S-125
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JLG 660SJ
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Haulotte H14TX
Kettenbühnen
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CTE Traccess 135, Traccess 170
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Teupen Leo 30T Plus, Leo 40GTX
LKW-Arbeitsbühnen
Verschiedene Modelle mit Arbeitshöhen von ca. 17 bis 70+ Meter (Details auf Anfrage). Minikrane
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Maeda MK3053CB
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Maeda MC815C
Kettenbagger
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Bobcat E35 (3,5 t), Bobcat E50 (5 t), Bobcat E85 (8,5 t, kompakt)
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Yanmar SV18 (1,8 t)
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Doosan DX-140LC-5 (14 t), DX-235LC-5 (23 t), DX-300LC-5 (30 t)
Gabelstapler (Diesel, Elektro, Gas, Schwerlast)
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Diverse Modelle von 2 bis 18 Tonnen, u. a. Hyundai, Kalmar, EP Equipment
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Schwerlaststapler bis 16 t (Kalmar DCG 160-12T)
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Elektro-Gabelstapler bis 10 t (EP Equipment)
Geländestapler
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Manitou M 30-4, M 50-4
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AUSA C300H X4, C500H X4
Aktuelle Verfügbarkeit und Preise: Wenden Sie sich direkt an Luibl Rental. Das Team prüft Lieferfenster, Transportlogistik und Verfügbarkeit für Ihren konkreten Einsatzort in Frankreich.
Ablauf der Miete in Frankreich
Anfrage und Angebot
Nehmen Sie Kontakt mit Luibl Rental auf – telefonisch oder per Kontaktformular. Geben Sie dabei an: gewünschte Maschine, Einsatzort in Frankreich (Gemeinde/Department/Region), voraussichtlicher Zeitraum sowie eventuelle Besonderheiten der Baustelle (Bodentragfähigkeit, Zufahrt, Platzverhältnisse).
Kurzzeit- und Langzeitmiete
Luibl bietet sowohl Kurzzeitmieten (tageweise oder wochenweise) als auch Langzeitmieten (monatlich, mehrmonatig) an. Die Mindestmietdauer entnehmen Sie bitte den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf https://www.luibl.eu/agb/.
Lieferung und Logistik
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Luibl organisiert den Transport zur Baustelle in Frankreich eigenverantwortlich oder koordiniert diesen mit spezialisierten Schwertransportunternehmen.
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Aufbau, Rüsten und (je nach Maschine) Inbetriebnahme erfolgen durch Luibl-Monteure oder qualifiziertes Fachpersonal.
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Am Mietende wird die Maschine wieder abgeholt. Zustand und Rückgabe werden nach den AGB geprüft.
Flexibilität
Mietlaufzeiten können – soweit logistisch umsetzbar – nach Absprache verlängert werden. Kurzfristige Bedarfserweiterungen, z. B. Zusatzgeräte für parallele Bauphasen, stimmen Sie bitte frühzeitig mit Luibl ab.
Ersatzmaschinen-Service und Reaktionszeit
Technische Störungen auf der Baustelle bedeuten Stillstand – das kostet. Luibl Rental unterhält daher einen Ersatzmaschinen-Service und technischen Bereitschaftsdienst:
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Bei Maschinenausfall werden Ersatzgeräte aus dem Fuhrpark disponiert.
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Monteure stehen für Wartungs- und Instandhaltungseinsätze in Frankreich zur Verfügung.
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Die schnelle Reaktionszeit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Luibl – gerade bei grenzüberschreitenden Einsätzen, wo jeder verlorene Arbeitstag doppelt zählt.
Vereinbaren Sie im Mietvertrag ausdrücklich, wie Ersatz und Support im Störungsfall geregelt sind. Informationen zu Servicezeiten und -konditionen erhalten Sie direkt bei Luibl.
Rechtliche Bedingungen, Technik und Sicherheit
Unterweisungen, Schulungen und Qualifikationen
In Frankreich gelten die Vorschriften des Code du travail sowie die Normen des Dekrets Nr. 98-1084 zu Arbeitsmitteln. Für den Einsatz von Hebe- und Förderanlagen gilt das CACES-System (Certificat d'Aptitude à la Conduite En Sécurité):
| Gerätekategorie | CACES-Kategorie |
|---|---|
| Teleskoplader (starr) | CACES R482 C1 |
| Roto-Teleskoplader | CACES R482 C2 |
| Hubarbeitsbühnen (Schere, Gelenk, Teleskop) | CACES R486 Kategorie A / B1 / B2 / C |
| Kettenbagger / Bagger | CACES R482 A (Minibagger) / B1 (Kettenbagger) |
| Krane (Autokrane) | CACES R483 |
| Gabelstapler | CACES R489 Kategorie 3 (Diesel/Gas), 1A / 1B |
Wichtig: Das CACES ist kein Führerschein, sondern eine Bescheinigung über die Fähigkeit zur sicheren Gerätebedienung. Es wird von zugelassenen Prüforganismen ausgestellt und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer (je nach Kategorie 5 oder 10 Jahre). Ohne gültiges CACES ist der Maschineneinsatz in Frankreich nicht zulässig. Zusätzlich schreibt das französische Arbeitsrecht eine Einweisung durch den Arbeitgeber (formation à la sécurité) für jedes eingesetzte Gerät vor.
Führerscheinerfordernisse
| Fahrzeug / Maschine | Führerschein |
|---|---|
| LKW mit Arbeitsbühne oder Autokran (Fahrbetrieb) | Permis C + ggf. CE (mit Anhänger) |
| Teleskoplader auf öffentlichem Straßengelände | Permis B (je nach Fahrzeugzulassung) oder C |
| Selbstfahrende Arbeitsbühnen auf Baustelle | Kein Führerschein erforderlich, aber CACES empfohlen bzw. vom Arbeitgeber gefordert |
| Kettenbagger (Transport auf Tieflader) | CACES für die Bedienung; Fahrer des Tiefladers: Permis C / CE |
| Autokran (Fahrbetrieb) | Permis C + CE je nach Gesamtzuggewicht |
In Frankreich gilt das EU-einheitliche Führerscheinsystem. Gültige deutsche, österreichische oder andere EU-Führerscheine werden anerkannt.
Steuerliche Pflichten
Mehrwertsteuer (TVA): Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Baustellen) werden in Frankreich grundsätzlich dort besteuert. Die Mietrechnung kann daher französischer TVA (20 %) unterliegen. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater.
Betriebsstättenrisiko: Bei längerfristigen Baustellen in Frankreich (> 12 Monate nach DBA Deutschland–Frankreich) kann eine Betriebsstätte entstehen. Luibl Rental berät nicht in steuerlichen Fragen; wenden Sie sich bitte an einen in beiden Ländern versierten Steuerberater.
Sicherheitsprüfungen vor Ort
In Frankreich schreibt das Arbeitsrecht regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln vor (Vérification générale périodique – VGP):
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Arbeitsbühnen: VGP mindestens einmal jährlich
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Krane: VGP alle 6 Monate
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Gabelstapler: VGP mindestens jährlich
Luibl stellt Maschinen mit aktuellem Prüfnachweis bereit. Prüfberichte müssen auf der Baustelle mitgeführt werden.
Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen
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Plan de Prévention: Sobald Mitarbeiter verschiedener Unternehmen zusammenarbeiten, ist ein gemeinsamer Präventionsplan zu erstellen.
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PPSPS: Für größere Baustellen mit SPS-Koordinator ist ein unternehmensspezifischer Sicherheitsplan vorgeschrieben.
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PSI für Kraneinsätze: Für Mobilkraneinsätze auf größeren Baustellen ist ein PSI oder ein Kranmontageplan erforderlich.
Entsendung von Mitarbeitern (Détachement)
Sendet Luibl Monteure oder Kranführer nach Frankreich, greift das EU-Entsenderecht (Directive 96/71/CE):
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Vorab-Anmeldung vor Beginn der Entsendung.
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Benennung eines Représentant (Vertreter) in Frankreich.
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Einhaltung des französischen Mindestlohns (SMIC) und einschlägiger Branchentarifverträge (CCN).
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A1-Bescheinigungen für entsandte Mitarbeiter sind mitzuführen.
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Entsendedokumentation auf der Baustelle oder beim Vertreter verfügbar halten.
Rechtswahl
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Luibl Rental sehen als Gerichtsstand und anwendbares Recht deutsches Recht vor. Für grenzüberschreitende Mietverträge bedeutet das: Streitigkeiten werden nach deutschem Recht und am deutschen Gerichtsstand beurteilt. Zwingende französische Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Bitte entnehmen Sie die aktuellen AGB.
Transport und Zoll
Mitzuführende Dokumente
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CMR-Frachtbrief: Internationaler Straßentransportvertrag für jeden grenzüberschreitenden gewerblichen Transport.
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Zulassungsdokumente: Fahrzeugschein des Transportfahrzeugs sowie Zulassung ggf. zulassungspflichtiger Anbaugeräte.
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CE-Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen (mindestens in französischer Sprache verfügbar).
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Prüfbescheinigungen / VGP-Nachweise der Maschinen.
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Sondertransportgenehmigung (Autorisation de Transport Exceptionnel – ATE) für überbreite/überlange/überhohe Fahrzeuge.
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Entsendedokumentation / Kabotageunterlagen (falls Luibl-Personal mitfährt).
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Versicherungsnachweis (Grüne Karte / Carte verte).
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ADR-Dokumente bei Gefahrguttransporten.
Anmeldungen
Sondertransport-Genehmigung Frankreich (ATE): Maschinen, die auf dem Tieflader die zulässigen Abmessungen überschreiten (Breite > 2,55 m, Länge > 18,75 m, Höhe > 4,0 m, Gewicht > 40 t), benötigen eine ATE. Die Beantragung erfolgt online vor Fahrtantritt.
Entsendeanmeldung (SIPSI): Vorabmeldung aller entsandten Mitarbeiter erforderlich.
Zollanmeldung: Frankreich ist EU-Mitglied – keine Zollgebühren. Für Mietgeräte, die nachweislich zurückkehren, bestehen in der Praxis keine Hürden.
Transportverantwortung und Grenzübergang
Da Frankreich Mitglied des Schengen-Raums und der EU ist, gibt es keine systematischen Personenkontrollen an der deutsch-französischen Grenze. Warenkontrollen sind möglich. Die Transportverantwortung für Beschädigungen oder Verluste richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und dem CMR-Abkommen. Luibl Rental klärt im Vorfeld: Wer organisiert den Transport – Luibl oder der Mieter? Details werden im Mietvertrag geregelt (AGB).
Zulassung und Straßennutzung
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Zulassungspflichtige Maschinen (z. B. LKW-Arbeitsbühnen) müssen eine gültige EU-Zulassung haben.
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Nicht-zulassungspflichtige Maschinen (Scherenbühnen, Bagger, Teleskoplader) werden auf Tieflader transportiert.
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Autobahnmaut (Péage): In Frankreich gebührenpflichtig; sind im Angebot bereits inbegriffen.
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Sonntagsfahrverbot: Strenge Regelungen für LKW über 7,5 t bzw. 12 t – für Wochenendfahrten besondere Genehmigungen erforderlich.
Haftung und Versicherung
Haftung des Mieters
Mit der Übernahme der Maschine geht die Betriebsgefahr und Haftung für Schäden an der Maschine, an Dritten und an der Baustelle auf den Mieter über. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine sachgemäß zu betreiben, nur qualifiziertes Personal einzusetzen und alle relevanten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Einzelheiten regeln die AGB von Luibl Rental (AGB).
Versicherungspflichten des Mieters
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Betriebshaftpflichtversicherung: Muss den grenzüberschreitenden Einsatz und das Führen von Mietmaschinen explizit einschließen. Deutsche Policen decken oft nur Deutschland ab – Erweiterung für Frankreich prüfen!
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Maschinenversicherung / Mietobjektversicherung: Absicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Umweltschäden und technischen Totalschaden.
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Transportversicherung: Für den Transport der Maschine zur und von der Baustelle.
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Kranversicherung: Für Autokraneinsätze in Frankreich empfehlenswert und auf größeren Baustellen vorgeschrieben.
Hinweis: Klären Sie vor Projektbeginn mit Ihrem Versicherungsmakler, ob Ihre bestehenden Policen den Maschineneinsatz in Frankreich abdecken. Eine fehlende Auslandserweiterung kann im Schadensfall zu erheblichen Eigenrisiken führen.
Haftung von Luibl
Luibl Rental haftet für die vertragsgemäße Bereitstellung der Maschine in gebrauchstauglichem, geprüftem Zustand. Weitergehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen sind in den AGB geregelt.
FAQ – Häufige Fragen zur Maschinenmiete in Frankreich
Keine Einträge.
Kontakt und Anfrage
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Alle Angaben zu rechtlichen und steuerlichen Anforderungen in Frankreich dienen der allgemeinen Information. Für verbindliche Rechts- und Steuerberatung wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Kanzlei oder einen Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-französischen Geschäftsverkehr. Luibl Rental übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen.